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» Arbeitskraftabsicherung auf Makler Konzept Service,

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Ihrem freundlichen Versicherungsmakler aus Hohenstein-Ernstthal am Sachsenring. Arten der Arbeitskraftabsicherung, teilweise noch in Arbeit.

Eigentlich eine ganz simple Frage, allerdings viel zu wenige stellen sie sich,
" Wovon bezahle ich meine täglichen Ausgaben, die monatlichen Verpflichtungen,
die Urlaubsreisen als Erholung von der doch recht stressigen Arbeitswelt? "

Von dem Geld was sie durch Ihre Arbeit, Ihr Engagement, ob angestellt, freiberuflich oder selbstständig tätig, Monat für Monat verdienen. Nur die wenigsten gewinnen im Lotto oder haben das Glück um eine Million spielen zu dürfen.

Aber was würde passieren wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten könnten, Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit zwingen, der Arzt den Rat erteilt doch etwas kürzer zu treten? Was würde in so einem Moment auf einen zu kommen.

Die Absicherungen des Sozialstaates greifen, meinen Sie. Leider hat es in den vergangenen Jahren ziemlich heftige Einschnitte gegeben, eine Absicherung der Berufsunfähigkeit gibt es nicht mehr! Zum Vergleich der Gesetzlichen Krankenversicherung, dort hat es Teilbereiche betroffen, die nun privat abgesichert werden müssen, bei der Arbeitskraft als solches sieht es anders aus.

Für die ersatzlos gestrichene gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung kam die Erwerbsminderungsrente,
Leistungen daraus resultieren in voller Höhe bei einem:
Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich, egal welche Tätigkeit!
Leistungen daraus resultieren teilweise bei einem:
Restleistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden täglich, egal welche Tätigkeit!

Beispiel, der Kfz-Mechatroniker bekommt eine Allergie gegenüber Ölen und Fetten, in seinem Beruf eigentlich Berufsunfähig, Leistungen aus der Gesetzlichen Vorsorge gibt es aber keine, da er in irgendeinem anderen Beruf über sechs Stunden arbeiten könnte. Keinerlei Rücksicht wird auch darauf genommen, ob man dann überhaupt noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat wo doch schon viel Gesunde Menschen ohne Arbeit sind.

Noch schlimmer trifft es Berufsanfänger, die müssen, exklusiv eines Arbeitsunfalls, keinerlei Anstrengungen unternehmen, Leistungen gibt es erst nach einer fünfjährigen Wartezeit in der mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet werden mussten.

Gesetzt dem Fall, es würde eine Leistung geben, wie hoch wäre diese dann? Ausgehend von einem Bruttoverdienst von 2.000,00 € wäre der Ausgleich über eine Erwerbsminderungsrente
- bei voller Erwerbsminderung: 770,00 €, egal welche Tätigkeit nur noch bis drei Stunden täglich
- bei halber Erwerbsminderung: 385,00 €, egal welche Tätigkeit zwischen drei bis sechs Stunden.

Alle Werte sind gerundet, zeigen aber, das hier erheblicher Bedarf an einer privaten Absicherung besteht. Nach der privaten Haftpflichtversicherung ist die Absicherung der Arbeitskraft mit die Existenziell wichtigste Versicherung die unbedingt vorhanden sein sollte.

Allerdings sollte man auch eine vorhandene Absicherung unbedingt auf den Prüfstand stellen, oftmals weisen alte Bedingungswerke Lücken auf, sind nicht mehr aktuell oder die Höhe und Art der Absicherung entspricht nicht mehr den aktuellen Lebensumständen.

-> Lassen Sie Ihre Absicherung bei Bedarf auf diese Deckungslücke hin prüfen!

Generell gilt, die Beratung zum Thema Absicherung der Arbeitskraft sollte umfassend sein und muss immer individuell erfolgen um im Fall der Fälle auch die Leistung zu erbringen, die es einem ermöglicht sein Leben den Umständen entsprechend normal weiter zu führen.

Wann sollte mit dieser Absicherung begonnen werden? Je früher je besser, verfallen Sie bitte nicht dem Irrglauben das ein späterer Einstieg gleichbedeutend mit einer niedrigeren Beitragssumme ist.

Für die Gesellschaften steigt dass Risiko überproportional mit zunehmenden Alter, für den Antragsteller damit die Höhe des Beitrages und die Ausschlussquote. Fazit, wer später sich mit dem Thema Absicherung der Arbeitskraft beschäftigt spart keine Beiträge sondern erhöht das Risiko von gesundheitlichen Einschränkungen oder das schon etwas passiert ist und keine Absicherung vorhanden war.

Die einzelnen Arten der Absicherung Arbeitskraft werden umfassender unter dem jeweiligen Link auf der rechten Seite behandelt.

»» Bitte beachten Sie, dass selbst umfangreiche Informationen nie eine persönliche und individuelle Beratung ersetzen können und sollen.

Ich nehme mir für Ihre Beratung Zeit - Sie auch?

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Alle Inhalte dieser Seiten sind nicht individualisiert, lediglich allgemein gültig und daher nicht Grundlage für einen möglichen Versicherungsabschluss. Nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch informiert richtig. Rechtsverbindliches kann ausschließlich den aktuellen Versicherungsbedingungen des entsprechenden Versicherers entnommen werden. Mehr Infos unter www.gdv.de
(Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.)

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