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Ihrem freundlichen Versicherungsmakler aus Hohenstein-Ernstthal am Sachsenring.
Arten der Arbeitskraftabsicherung, BU, Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was passiert, wenn die Arbeitskraft zum Teil oder vollständig aus Krankheitsbedingten Gründen oder durch einen Unfall eingeschränkt ist kann man sich sicherlich vorstellen. Das eigene Leben und das der Familie gerät im schlimmsten Fall komplett aus den Fugen. Standards können nicht mehr gehalten werden und Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Mehr zu diesem Thema auch unter Arbeitskraftabsicherung.

Somit ist nicht ohne Grund die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft die eigentlich wichtigste Versicherung, die man individuell in verschiedenen Formen haben sollte, nur noch getoppt von der privaten Haftpflichtversicherung.

Statistisch wird jeder vierte in seinem Arbeitsleben Berufsunfähig, Jahr für Jahr 200.000 Menschen, Tendenz steigend, jeder fünfte davon ist noch keine 40 Jahre alt! Welche Leistungen gibt es vom Staat, wenn Sie Ihre Arbeit nicht mehr verrichten könnten, Krankheit oder ein Unfall zur Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit zwingen, der Arzt den Rat erteilt doch etwas kürzer zu treten oder gar keinerlei Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann?

Für die ersatzlos gestrichene gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung kam die Erwerbsminderungsrente,
Leistungen daraus resultieren in voller Höhe bei einem:
Restleistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich, egal welche Tätigkeit!
Leistungen daraus resultieren teilweise bei einem:
Restleistungsvermögen von 3 bis unter sechs Stunden täglich, egal welche Tätigkeit!

Beispiel, der Pfleger im Krankenhaus bekommt Hautausschlag, in seinem Beruf eigentlich Berufsunfähig, Leistungen aus der Gesetzlichen Vorsorge gibt es aber keine, da er in irgendeinem anderen Beruf über sechs Stunden arbeiten könnte. Diese Stelle muss er allerdings erst bekommen.

Noch viel schlimmer trifft es die Berufsanfänger, sie bekommen außer bei einem Arbeitsunfalls keinerlei Leistungen, gibt es doch erst nach einer fünfjährigen Wartezeit in der mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge entrichtet werden mussten theoretisch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Gesetzt dem Fall, es würde doch eine Leistung geben, bei einem Bruttoverdienst von 2.000,00 € wäre der Ausgleich über eine Erwerbsminderungsrente
- bei voller Erwerbsminderung: 770,00 €, egal welche Tätigkeit nur noch bis drei Stunden täglich
- bei halber Erwerbsminderung: 385,00 €, egal welche Tätigkeit zwischen drei bis sechs Stunden.

Alle Werte sind gerundet, zeigen aber, das hier erheblicher Bedarf an einer privaten Absicherung besteht. Nach der privaten Haftpflichtversicherung ist die Absicherung der Arbeitskraft mit die Existenziell wichtigste Versicherung die unbedingt vorhanden sein sollte.

Alternative und Ergänzung, die private Berufsunfähigkeitsabsicherung

Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisbarkeit kann die Arbeitskraft ausreichend individuell schützen. Auch eine vorhandene Absicherung unbedingt auf den Prüfstand stellen, oftmals weisen veraltete Bedingungswerke Lücken auf, sind nicht Kundenfreundlich oder die Höhe und Art der Absicherung entspricht nicht mehr den aktuellen Lebensumständen.

Generell gilt, die Beratung zum Thema Absicherung der Arbeitskraft sollte umfassend sein und muss immer individuell erfolgen um im Fall der Fälle auch die Leistung zu erbringen, die es einem ermöglicht sein Leben den Umständen entsprechend normal weiter zu führen.

Je früher eine passende Absicherung gewählt wird, desto besser, verfallen Sie bitte nicht dem Irrglauben das ein späterer Einstieg gleichbedeutend mit einer niedrigeren Beitragssumme ist. Je früher der Einstieg, umso eher die Absicherung, auch und gerade Studenten, Azubis und Berufseinsteiger sollten Ihren hoffentlich intakten Gesundheitszustand konservieren, gerade da es für diese Berufsgruppen angepasste, preiswertere Tarife gibt. Fazit, wer sich später mit diesem Thema beschäftigt spart keine Beiträge sondern erhöht das Risiko von gesundheitlichen Einschränkungen oder Ausschlüssen.

Für die Gesellschaften steigt dass Risiko überproportional mit zunehmenden Alter, für den Antragsteller damit die Höhe des Beitrages und die Ausschlussquote. Fazit, wer später sich mit dem Thema Absicherung der Arbeitskraft beschäftigt spart keine Beiträge sondern erhöht das Risiko von gesundheitlichen Einschränkungen oder das schon etwas passiert ist und keine Absicherung vorhanden war.

-> Lassen Sie Ihre Absicherung bei Bedarf auf diese Deckungslücke hin prüfen!

Die einzelnen Arten der Absicherung Arbeitskraft werden umfassender unter dem jeweiligen Link auf der rechten Seite behandelt.

»» Bitte beachten Sie, dass selbst umfangreiche Informationen nie eine persönliche und individuelle Beratung ersetzen können und sollen.
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