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Fahrgemeinschaften, nicht erst seit den enorm gestiegenen Preisen für Diesel oder Benzin ein Thema. Doch was passiert wen es zum Unfall kommt. Welche Versicherung hilft und was sollte vorher bedacht werden.
Beispielsweise der Fall, wenn ich meine Tochter mit dem Auto von der Schule abhole und dabei auch gleich noch ihre Freundin, die gleich nebenan wohnt, mitnehme.
- Bei einem selbst verschuldeten Unfall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein und kommt für die Schäden beim Unfallgegner und für die Schadensersatzansprüche der Mitfahrer auf.
- Bei einem unverschuldeten Unfall tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners ein und kommt für die Schäden und Schadensersatzansprüche auf. Mitlerweile immer wichtiger, eine Rechtsschutzversicherung um sein gutes Recht im Notfall auch wahren zu können.
- Bei einem Defekt am Fahrzeug und daraus resultierenden Schäden tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur begrenzt ein und kommt im Regelfall nur für die Sachschäden der Mitfahrer auf. Hier sollte auf das bestehen einer Privaten Unfallversicherung aller Mitfahrer geachtet werden. Ist dieser Fall nicht gegeben kann eine Insassenunfallversicherung des Fahrers angeraten sein.
Die gesetzliche Unfallversicherung der Geschädigten tritt nur bei direkten Weg zur Schule bzw. Arbeit ein und dann auch nur als Grundversorgung.
»» Bitte beachten Sie, dass selbst umfangreiche Informationen nie eine persönliche und individuelle Beratung ersetzen können und sollen, vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
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