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Ein Thematik die kaum jemand einmal trifft, die heutigen Kfz- Kennzeichen sind meist sehr sicher befestigt, doch was wenn es trotzdem passiert?
Auf jedenfall muss etwas unternommen werden sobald der Verlust eines oder beider Nummernschilder festgestellt wird, egal ob es einfach verloren oder gegebenenfalls sogar entwendet wurde oder wie zuletzt sogar Opfer eines Hochwassers wurde.
Bei Verlust eines Kennzeichens im Innland:
Umgehend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Verlust bestätigen lassen. Danach kann noch der Weg nach Hause oder direkt zur nächsten Zulassungsstelle angetreten werden.
Bei Verlust beider Kennzeichens im Innland:
Fahrzeug stehen lassen, Verlust bei Polizei melden, danach zur Zulassungsstelle wegen neuer Nummernschilder.
Bei Verlust eines Kennzeichens im Ausland:
Auch hier ist es zwingend notwendig umgehend die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und den Verlust bestätigen lassen. Spätestens beim passieren von Zollstellen ist sonst Ärger vorprogrammiert. Nach der Heimreise wie beim Verlust im Innland zur Polizei und Zulassungsstelle.
Bei Verlust beider Kennzeichens im Ausland:
Fahrzeug stehen lassen, Verlust bei Polizei melden, dann wird über die weitere Vorgehensweise entschieden.
Generell gilt, bei Verlust eines oder beider Nummernschilder werden diese für 10 Jahre gesperrt und das Fahrzeug bekommt kostenpflichtig eine neues Nummernschild zugewiesen inclusive Eintrag in Teil I und II, also Zulassung bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Unterlagen bei Beantragung neuer Kennzeichen im Original:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien aber Kfz
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis, Pass
- Ggf. das verbliebene Kennzeichen
- Bestätigung der Verlustanzeige von der Polizei. Bei Verlust/Diebstahl im Ausland wird auch von der deutschen Polizei eine Anzeige benötigt
- bei Firmen und Vereinen dementsprechende Nachweise
- Unterlagen über Haupt- und Abgasuntersuchung HU/ AU
- Verlusterklärung des Fahrzeughalters und/oder Eigentümers
Wichtig, das Vorhandensein aller Nummernschilder muss regelmäßig kontrolliert werden, fehlt eines wird das lt. § 10 Abs. 12 FZV als Ordnungswidrigkeit geahndet und dementsprechent bestraft.
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